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Unwirksame und ineffiziente medizinische Leistungen sollen reduziert werden

Der Bundesrat will medizinische Leistungen und Gesundheitstechnologien systematischer auf ihren Nutzen hin überprüfen lassen und damit die Effizienz und Qualität im Gesundheitssystem steigern. Nicht wirksame und nicht effiziente Leistungen sollen vermehrt identifiziert und von der Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ausgeschlossen werden.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verlangt, dass alle Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) übernommen werden, wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (WZW-Kriterien) sind und periodisch nach diesen Kriterien überprüft werden. Dazu gehören beispielsweise Arzneimittel, Laboranalysen, Mittel und Gegenstände und medizinische diagnostische und therapeutische Verfahren.

 

Die Schweiz verfügt über eine hochstehende Gesundheitsversorgung; es gibt jedoch auch viele Leistungen, die nicht wirksam oder nicht effizient sind. Sie sind Teil der rund 20 Prozent der Gesundheitskosten, die durch mehr Effizienz gespart werden könnten.

 

Der Bundesrat will deshalb das sogenannte Health Technology Assessment (HTA) verstärken und dafür sorgen, dass medizinische Leistungen systematisch und regelmässig auf ihren Nutzen hin untersucht werden. Der Fokus liegt dabei auf der Re-Evaluation von bereits von der OKP vergüteten Leistungen. Es soll vermehrt überprüft werden, welche medizinischen Behandlungen für Patientinnen und Patienten sinnvoll und hilfreich sind, und welche keinen Nutzen bringen. Nicht wirksame, nicht effiziente und unnötige Behandlungen und Eingriffe sollen nicht mehr von der OKP bezahlt werden. Damit wird eine teure Fehl- oder Überversorgungen vermieden und die Qualität der Behandlung erhöht - denn unnötige Behandlungen und Eingriffe bergen immer auch gesundheitliche Risiken für die Patientinnen und Patienten.

 

Ein erstes Pilotprogramm 2015-2017 zur Überprüfung bestehender Leistungen ist bereits angelaufen; der Bundesrat hat dazu im Mai 2014 insgesamt 1,8 Millionen Franken bewilligt.  Die ersten drei Themen, die genauer geprüft werden, sind Kniearthroskopien, Wirbelsäuleneingriffe und Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie. Alle diese Leistungen werden in der Schweiz im Vergleich zum Ausland relativ häufig angewendet,  nehmen teilweise stark zu, während der Nutzen der Behandlung für die Patientinnen und Patienten umstritten ist. Erweisen sich die Leistungen oder Teilbereiche davon als nicht wirksam oder unnötig, sollen sie nicht mehr von der OKP vergütet werden.

 

Innerhalb des Bundesamtes für Gesundheit wird dazu eine HTA-Einheit geschaffen. Diese wird den Prozess des HTA-Programms führen, Aufträge für HTA-Berichte vergeben und die Arbeiten koordinieren. Der Entscheid, welche Themen überprüft und ob Leistungen nicht mehr durch die OKP vergütet werden sollen, liegt beim Eidgenössischen Departement des Innern.

Die Stärkung von "Health Technology Assessments (HTA)" ist eine Priorität der gesundheitspolitischen Agenda Gesundheit2020 des Bundesrates. Das Parlament hat in zwei Motionen (10.3353, 10.3451) zum Thema HTA verlangt, die Wirtschaftlichkeit neuer Technologien und Leistungen im medizinischen Bereich verstärkt zu analysieren und Gutachten zu erstellen.

Bundesamt für Gesundheit BAG

04.05.2016 - dzu

 
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