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Klares Votum für Jürg Schlup als FMH-Präsident

An der heutigen Ärztekammer der FMH haben die 200 Delegierten den Zentralvorstand für die nächsten vier Jahre gewählt. Dabei wurde Jürg Schlup als FMH-Präsident deutlich bestätigt.

Neu setzt sich der Zentralvorstand als leitendes Organ der FMH aus sieben Ärztinnen und Ärzten zusammen. Ebenso sprach sich die Ärztekammer für eine weitere Amtszeit von Werner Bauer als Präsident des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF aus. Die Ärztekammer befürwortete die Revision des ambulanten Tarifs und beschloss dazu eine Urabstimmung unter den FMH-Mitgliedern durchzuführen.

 

Alle vier Jahre bestimmt die Ärztekammer, das «Parlament» der FMH, den Zentralvorstand als leitendes Organ der FMH. Dieser vertritt die Schweizer Ärzteschaft auch gegenüber Öffentlichkeit und Behörden. Eine klare Mehrheit der 200 Delegierten sprach sich für Jürg Schlup als Präsident der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte für eine zweite Amtszeit aus, er steht seit 2012 an der Spitze des Berufsverbands. Ebenfalls bestätigte die Kammer Werner Bauer in seiner Funktion als Präsident des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF.

 

Schlanker Zentralvorstand

Der FMH-Zentralvorstand setzt sich neu aus folgenden Ärztinnen und Ärzten zusammen:

  • Jürg Schlup, Zollikofen – Präsident
  • Christoph Bosshard, Bern – Vizepräsident
  • Remo Osterwalder, Delémont – Vizepräsident
  • Yvonne Gilli, Wil SG
  • Carlos Beat Quinto, Basel
  • Urs Stoffel, Kilchberg ZH
  • Jürg Unger, Königsfelden

Aufgrund des Beschlusses der Ärztekammer vom 28. Oktober 2015 wurde der Zentralvorstand von bisher neun auf neu sieben Mitglieder verkleinert.

 

Ja zum betriebswirtschaftlich und sachgerecht revidierten ambulanten Arzttarif

Nebst den Wahlen war der ambulante Tarif das wichtigste Thema der heutigen Ärztekammer. Weil der TARMED seit 2004 nahezu unverändert blieb, ist eine vollständige Revision der Tarifstruktur im ambulanten Bereich dringend notwendig: Viele Parameter der Kostenmodelle, Minutagen, Sparten und Nomenklaturen sind aufgrund langfristiger Blockierungen in der Tarifpflege nicht mehr adäquat in der derzeitigen TARMED-Version abgebildet. Die Ärztekammer stimmte heute dem betriebswirtschaftlich und sachgerecht revidierten ambulanten Arzttarif zu. Die Delegierten sprachen sich für die revidierte Tarifstruktur ats-tms Version 1.0 aus. Ebenso befürworteten sie sowohl den KVG- als auch den UVG-Grundvertrag.

 

Die Normierungsvereinbarung – sie soll sicherstellen, dass durch die Einführung keine neuen Kosten entstehen – fand nur Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass der Normierungsfaktor mittelfristig betriebswirtschaftlich korrigiert werden soll. Die Ärztekammer beschloss ebenfalls, zur Revision des ambulanten Tarifs eine Urabstimmung unter allen ordentlichen Mitgliedern durchzuführen. Mit dem heutigen Entscheid der Ärztekammer macht die FMH klar, dass sie - gemeinsam mit den Partnern H+, MTK sowie curafutura als Beobachterin die Tarifautonomie wieder stärken und weitere Eingriffe des Bundesrates in die Tarifstruktur verhindern will.

Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH

02.05.2016 - dzu

 
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