Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat nachgezogen und will wie der Ständerat auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich dauerhaft ermöglichen. Zudem soll neu im ambulanten Bereich die freie Arztwahl ohne finanzielle Nachteile eingeführt werden.
Gemäss Mitteilung ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage KVG. Bestimmungen mit internationalem Bezug (15.078 s) eingetreten und hat diese in der Gesamtabstimmung ebenfalls einstimmig (22 Stimmen) angenommen. Die Vorlage hat zum Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich dauerhaft zu ermöglichen. Zur Zeit laufen zwei Pilotprojekte im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein.
Weiter wird bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die in der Schweiz versichert sind und in einem EU-Staat oder in Island oder Norwegen wohnen, neu geregelt, dass bei einer stationären Behandlung in der Schweiz höchstens der Tarif des Kantons übernommen wird, zu dem sie einen Anknüpfungspunkt haben.
Im Unterschied zum Ständerat will die Kommission jedoch die Kantone verpflichten, für den kantonalen Anteil aufzukommen.
Zudem sollen laut der Kommissionss alle in der Schweiz Versicherten im ambulanten Bereich ihren Arzt wie auch andere Leistungserbringer in der ganzen Schweiz ohne finanzielle Nachteile frei wählen können. Bisher musste die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten höchstens nach dem Tarif vergüten, der am Wohn- oder Arbeitsort eines Versicherten gilt.
Quelle: Medienmitteilung Schweizer Parlament
22.08.2016 - fgr