Versicherungsrecht
Versicherungsrecht im Überblick, Versicherte Personen, Versicherte Risiken, Versicherte Leistungen, Finanzierung der Leistungen.
Das Wichtigste in Kürze
Unter einer Versicherung wird eine Absicherung gegen zukünftige ungewisse Risiken verstanden. Das Versicherungsrecht umfasst alle Rechtsnormen, welche die Zulassung von staatlichen und privaten Versicherern sowie den Abschluss und den Inhalt des Versicherungsverhältnisses regeln.
Privat- und Sozialversicherungsverhältnisse:
Erstere sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Letztere in verschiedenen Einzelgesetzen (IVG, UVG, KVG etc.) geregelt.
Die Privatversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einem zugelassenen Versicherer zu Stande kommt. Der Versicherte bezahlt dabei eine risikoabhängige Prämie für den zugesicherten Schutz.
Unter einer Sozialversicherung wird demgegenüber ein öffentlich-rechtlich ausgestaltetes und einer besonderen Gerichtsbarkeit unterliegendes Versicherungsverhältnis verstanden, das die gesamte Bevölkerung oder bloss einen Teil derselben gegen soziale Defizite absichert.
Praxistipp
Invalidität: Ist eine Umschulungsinvalidität eingetreten, kann der Versicherte sich nicht auf einen x-beliebigen, sondern nur auf einen mit dem früheren Beruf annähernd gleichwertigen Beruf umschulen lassen.
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WEKA Verlag AG |
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23.10.2006 - gem |
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