Organisationsrecht
Organisation des staatlichen Gesundheitswesens, Organisation eines Gesundheitsbetriebs, Zulassung von Gesundheitsbetrieben, Gesetzliche Pflichten, Rechtsverhältnis zwischen Gesundheitsbetrieb und Klienten, Rechtsverhältnis zwischen Gesundheitsbetrieb und Angestellten.
Das Wichtigste in Kürze
Das Gesundheitsorganisationsrecht regelt die Organisation des staatlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitsbetriebe. Das staatliche Gesundheitswesen wird vom Bund und den Kantonen geregelt. Es ist in der Regel als «Mischsystem» ausgestaltet. Die staatlichen Gesundheitsbetriebe werden durch private Gesundheitsbetriebe ergänzt. Deren Tätigkeit ist bewilligungspflichtig; zudem unterstehen die privaten Gesundheitsbetriebe der staatlichen Aufsicht.
Praxistipp
Bereitschafts- und Pikettdienst: Der Bereitschaftsdienst umfasst die Arbeit auf Abruf, den Pikettdienst zuhause und den Pikettdienst im Betrieb. Diese drei Formen des Bereitschaftsdienstes sind gesetzlich unterschiedlich geregelt.
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WEKA Verlag AG |
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23.10.2006 - gem |
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